Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gebäudedienstleistungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Gebäude- und Objektdienstleistungen zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss. 2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang Art, Umfang und Ausführungsmodalitäten der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag, Leistungsverzeichnis, Angebot oder der Auftragsbestätigung. Der Dienstleister ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch qualifizierte Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer erbringen zu lassen. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Dienstleister schuldet ausschließlich die im Vertrag konkret vereinbarten Tätigkeiten; weitergehende Pflichten, insbesondere aus Betreiberverantwortung, Verkehrssicherung oder technischer Anlagenverantwortung, werden nur dann übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. 3. Leistungsdurchführung Die Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsvorgaben ausgeführt. Leistungszeiten, Intervalle und Arbeitsrhythmen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Witterungs- und sicherheitsbedingte Abweichungen bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Dienstleister sowie dessen Mitarbeitenden der notwendige Zugang zu Gebäuden, Räumen, technischen Anlagen und Dokumentationen gewährt wird. Verzögern sich Leistungen infolge unzutreffender Angaben, fehlender Zugänge oder anderer Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, ist der Dienstleister berechtigt, entstandene Mehraufwände gesondert zu berechnen. 4. Vergütung und Preisänderungen Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag oder der jeweils gültigen Preisliste. Sie versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Materialkosten, Ersatzteile, Entsorgungsleistungen, Sonderanfahrten sowie nicht vereinbarte Zusatzarbeiten werden nach Aufwand abgerechnet, sofern keine Pauschale vereinbart wurde. Der Dienstleister ist bei nach Vertragsschluss eintretenden erheblichen Kostensteigerungen (insbesondere Lohn-, Energie- oder Materialkosten) berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen. Die Anpassung wird dem Auftraggeber mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt. 5. Zahlungsbedingungen Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale zu berechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen. Der Dienstleister kann laufende Leistungen bis zur Begleichung überfälliger Zahlungen aussetzen. 6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber hat alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Schlüssel und Zugänge bereitzustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf besondere Gefahrenquellen, sicherheitstechnische Anforderungen, Schadstoffbelastungen, technische Besonderheiten oder Alarmanlagen hinzuweisen. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass Arbeitsbereiche frei zugänglich und sicher begehbar sind. Kosten, die aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten entstehen, trägt der Auftraggeber. 7. Haftung Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden oder Verluste dem Dienstleister unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 8. Gewährleistung Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Der Dienstleister ist berechtigt, zunächst nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Leistungserbringung, sofern gesetzlich zulässig. 9. Arbeits-, Umwelt- und Betriebssicherheit Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die einschlägigen arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Dienstleister sorgt dafür, dass seine Mitarbeitenden entsprechend geschult und unterwiesen sind. Der Auftraggeber informiert den Dienstleister über objektspezifische Sicherheitsvorschriften, die zwingend einzuhalten sind. 10. Datenschutz und Geheimhaltung Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß DSGVO. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Kenntnisse, Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit sie zur Auftragsdurchführung erforderlich ist oder eine rechtliche Verpflichtung besteht. 11. Vertragslaufzeit und Kündigung Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Hauptvertrag. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung erheblich verletzt. 12. Leistungsunterbrechung und höhere Gewalt Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle) berechtigen den Dienstleister, Leistungen angemessen anzupassen, zu verschieben oder auszusetzen. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die aus Leistungsunterbrechungen aufgrund solcher Ereignisse entstehen. Kosten, die infolge betrieblicher Störungen auf Seiten des Auftraggebers entstehen, werden gesondert berechnet. 13. Schlussbestimmungen Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist der Gerichtsstand der Sitz des Dienstleisters. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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